Satzung

Auszüge aus der Satzung und Vereinsgrundsätze

Der Verein führt den Namen "DJK Blau-Weiß Hildesheim e.V." und ist am 23.April 1953 als Nachfolgeverein der DJK-Vereine in Hildesheim gegründet worden.

Der Verein ist Mitglied des DJK-Sportverbandes Deutsche Jugendkraft – katholischer Bundesverband für Leistungs- u. Breitensport, des Landessportbundes Niedersachsen und der Fachverbände. Er untersteht deren Satzungen und Ordnungen.

Die Sportpflege des Vereins richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Amateursportes. Der Verein ist Jugendpflegeorganisation für die DJK Sportjugend und die Sportjugend Niedersachsen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Verein vertritt das Anliegen des Sportes in Kirche und Gesellschaft und ist bereit, Aufgaben in Kirche und Gesellschaft mitzutragen.

Der Verein nimmt in ökumenischer Offenheit jeden als Mitglied auf, der die Ziele und Aufgaben der DJK anerkennt.

Der Verein unterscheidet in der Mitgliedschaft zwischen

a) aktiven Mitgliedern, die regelmäßig Sport treiben oder aktiv in der Vereinsführung tätig sind,

b) passiven Mitgliedern, die bereit sind, an den Veranstaltungen der DJK teilzunehmen und die Aufgaben des Vereins zu fördern.

c) Ehrenmitgliedern, die sich um den Verein in besonderem Maße verdientgemacht haben. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

Stimm- und wahlberechtigt sind Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersgrenze in Abs. 1 gilt nicht in der Jugendversammlung. Wählbar in der Jugendversammlung sind Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Anmeldung erfolgt durch schriftlichen Aufnahmeantrag beim Vorstand (§17Abs.1).
Bei minderjährigen Antragstellern ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (Eltern, Vormund) erforderlich.

Die Mitgliedschaft endet:           

1. durch Austritt,
2. durch Ausschluss,
3. bei Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen,
4. durch Tod.

Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand.
Der Austritt kann nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Jahres unter
Einhaltung einer Frist von sechs Wochen erklärt werden.

Die Mitglieder verpflichten sich

a) am Sport und Gemeinschaftsleben des Vereins teilzunehmen und die Satzung und Ordnung des Vereins zu erfüllen,

b) im Sport eine faire und kameradschaftliche Haltung zu zeigen und die Pflichten gegenüber den Fachverbänden zu erfüllen,

c) die festgesetzten Beiträge zu entrichten

 

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